Altgeräteentsorgung

Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro-Altgeräte ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien, Altakkumulatoren und Lampen, die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen vom Konsumenten getrennt abgegeben werden. Persönliche Daten auf Altgeräten sind vom Endnutzer eigenverantwortlich zu löschen. Das Symbol für getrennt zu erfassende Elektro- und Elektronik-Altgeräte stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar: